KBV IT-Sicherheit für Psychotherapeuten: Schweigepflicht und Datenschutz digital absichern

Psychische Diagnosen unterliegen besonderem gesetzlichen Schutz. ITSiMed hilft Ihrer Praxis, alle KBV-Anforderungen nachweislich zu erfüllen.

Kostenlos testen

Was wird geprüft?

KBV IT-Sicherheitsrichtlinie § 75b SGB V

Auch psychotherapeutische Praxen sind Vertragsarztpraxen im Sinne des SGB V und unterliegen vollumfänglich der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie. ITSiMed führt Sie durch alle Anforderungen.

Besonderes Schutzniveau für psychische Diagnosen

Diagnosen und Behandlungsinhalte aus dem psychiatrisch-psychotherapeutischen Bereich gelten als besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO. Für sie gelten verschärfte Sicherheitsanforderungen.

Digitale Schweigepflicht nach § 203 StGB

Die unbefugte Offenbarung von Patientengeheimnissen – auch durch mangelhafte IT-Sicherheit – ist strafbar. ITSiMed dokumentiert alle Maßnahmen, die Ihre digitale Schweigepflicht schützen.

Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Alle digitalen Kommunikationswege mit Patienten und zwischen Praxissystemen müssen verschlüsselt sein. ITSiMed prüft, ob die eingesetzten Kommunikationslösungen den Anforderungen entsprechen.

Zugriffsprotokoll und Berechtigungskonzept

Wer wann auf welche Patientenakten zugegriffen hat, muss lückenlos protokolliert sein. ITSiMed stellt sicher, dass Ihr Berechtigungskonzept dokumentiert und nachweisbar ist.

Datensicherung und Notfallplan

Auch psychotherapeutische Praxen benötigen ein nachweisbares Backup-Konzept sowie einen dokumentierten Notfallplan für IT-Ausfälle und Cyberangriffe.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Strafbarkeit nach § 203 StGB – Verletzung der Schweigepflicht

Wer durch unzureichende IT-Sicherheit die unbefugte Offenbarung von Patientengeheimnissen ermöglicht, macht sich strafbar. Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr oder Geldstrafen sind möglich – auch fahrlässig.

Bußgelder bis zu 300.000 Euro nach DSGVO

Bei Verstößen gegen die DSGVO im Umgang mit psychischen Diagnosedaten (Art. 9 DSGVO: besondere Kategorien personenbezogener Daten) sind besonders hohe Bußgelder möglich. Die Aufsichtsbehörden prüfen gerade im Gesundheitsbereich zunehmend aktiv.

Irreparabler Vertrauensverlust bei Patienten

Patienten, die psychotherapeutische Hilfe suchen, vertrauen auf absolute Diskretion. Ein Datenschutzvorfall kann dieses Vertrauen dauerhaft zerstören und zum Ende einer Praxis führen.

Häufige Fragen

Die formalen Anforderungen der KBV IT-Sicherheitsrichtlinie sind dieselben. Für Psychotherapeuten gelten jedoch zusätzlich verschärfte Datenschutzpflichten, da psychische Diagnosen als besonders sensible Daten nach Art. 9 DSGVO eingestuft sind. ITSiMed weist in der Checkliste explizit auf diese Besonderheiten hin.
Ja. Gesundheitsdaten und insbesondere psychische Diagnosen unterliegen Art. 9 DSGVO (besondere Kategorien personenbezogener Daten). Für deren Verarbeitung gelten strengere Anforderungen an technische und organisatorische Maßnahmen als für normale personenbezogene Daten – unabhängig von der Praxisgröße.
Sie müssen den Vorfall innerhalb von 72 Stunden der zuständigen Datenschutzbehörde melden (Art. 33 DSGVO) und alle betroffenen Patienten benachrichtigen (Art. 34 DSGVO). Außerdem drohen Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen nach § 203 StGB. Eine gute IT-Sicherheitsdokumentation kann die Folgen erheblich mildern.
ITSiMed dokumentiert alle technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Ihre digitale Schweigepflicht absichern: Verschlüsselung, Zugriffsprotokolle, Berechtigungskonzept, Datensicherung. Im Falle einer Prüfung können Sie lückenlose Nachweise vorlegen.
Psychotherapeutische Praxen mit mindestens 20 Personen, die regelmäßig mit der Datenverarbeitung befasst sind, benötigen einen Datenschutzbeauftragten. Kleinere Praxen sind davon befreit, müssen aber dennoch alle DSGVO-Pflichten erfüllen. ITSiMed hilft auch ohne DSB, die Anforderungen zu dokumentieren.

Schweigepflicht digital absichern

Keine Kreditkarte erforderlich. Kostenlos für 30 Tage.

Kostenlos starten