ABDA IT-Sicherheit für Apotheken: Rezeptdaten und Kundendaten zuverlässig schützen

Apotheken verarbeiten hochsensible Gesundheitsdaten täglich. ITSiMed macht Ihren Compliance-Status nach ABDA-Leitlinie transparent und nachweisbar.

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Was wird geprüft?

ABDA-Leitlinie IT-Sicherheit

Die ABDA (Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände) hat verbindliche Leitlinien zur IT-Sicherheit für Apotheken herausgegeben. ITSiMed übersetzt alle Anforderungen in eine prüfbare Checkliste.

Absicherung der Warenwirtschaft

Apothekenrechner, Kassensysteme und Warenwirtschaftssoftware müssen gegen unbefugten Zugriff geschützt und regelmäßig gesichert werden. Manipulationen an Bestandsdaten können approbationsrechtliche Folgen haben.

RFID- und NFC-Sicherheit (e-Rezept)

Mit der flächendeckenden Einführung des e-Rezepts über NFC und die Gematik-Infrastruktur entstehen neue Angriffsflächen. ITSiMed prüft, ob Ihre TI-Anbindung den Sicherheitsanforderungen der Gematik entspricht.

Rezept- und Kundendaten-Datenschutz

Rezeptdaten und Kundenkarten-Daten sind besonders sensible Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO. Verschlüsselung, Zugriffsbeschränkung und Löschkonzepte sind Pflicht.

Schulungen für PTA und Apothekenteam

Das gesamte Team muss regelmäßig in IT-Sicherheit und Datenschutz geschult werden. ITSiMed erfasst Schulungsnachweise digital und erinnert automatisch an fällige Wiederholungen.

Datensicherung und Backup-Konzept

Tägliche Sicherungen von Warenwirtschaft, Kundendaten und Rezeptarchiv sind vorgeschrieben. ITSiMed dokumentiert Backup-Durchführungen und meldet fehlgeschlagene Sicherungen.

Was droht bei Nichteinhaltung?

Gefährdung der Approbation und Betriebserlaubnis

Schwerwiegende Verstöße gegen Datenschutz- und IT-Sicherheitspflichten können von der zuständigen Behörde als Unzuverlässigkeit gewertet werden und die Betriebserlaubnis der Apotheke gefährden.

Bußgelder nach DSGVO und AMG

Datenschutzverstöße im Umgang mit Rezept- und Kundendaten können Bußgelder der Datenschutzbehörde von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes nach sich ziehen. Zusätzlich drohen Sanktionen nach dem Arzneimittelgesetz.

Datenlecks bei sensiblen Kundendaten

Ein Datenleck, das Kundenkarten- oder Rezeptdaten betrifft, löst sofortige Meldepflichten aus, erfordert die Benachrichtigung aller Betroffenen und führt zu massivem Vertrauensverlust bei Stammkunden.

Häufige Fragen

Die ABDA-Leitlinie IT-Sicherheit umfasst Anforderungen zu Zugriffsschutz, Datensicherung, Netzwerksicherheit, Verschlüsselung, Schulungen und Dokumentation. Zusätzlich gelten die Sicherheitsanforderungen der Gematik für die Telematik-Infrastruktur (TI) und das e-Rezept. ITSiMed bildet alle Anforderungen automatisch nach Apothekentyp ab.
Eine formale Zertifizierungspflicht besteht aktuell nicht, jedoch müssen alle Maßnahmen dauerhaft umgesetzt und dokumentiert sein. Datensicherungen täglich, Virensignaturen automatisch, Mitarbeiterschulungen mindestens einmal jährlich. Im Rahmen von Gematik-Audits kann auch die TI-Sicherheit stichprobenartig geprüft werden.
Kundenkartendaten (Name, Adresse, Kaufhistorie) unterliegen der DSGVO als normale personenbezogene Daten. Rezeptdaten und Informationen über verschreibungspflichtige Arzneimittel gelten als Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO und unterliegen verschärften Schutzanforderungen. ITSiMed unterscheidet in der Checkliste zwischen beiden Datenkategorien.
Nein. ITSiMed wird von Ihrem IT-Systemhaus eingerichtet und betreut. Als Apothekeninhaber geben Sie Entscheidungen frei und erhalten regelmäßige Status-Berichte. Der operative Aufwand für Sie liegt bei wenigen Stunden pro Jahr.

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